
Wir sind Berater, Strategen,
Konzeptioner,
Impulsgeber und Gestalter
allgemeine geschäftsbedingungen
Allgemeines
Die Agentur erbringt ihre Leistungen und Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung, auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen können nur schriftlich vereinbart werden.
Auftragserteilung
Für jedes Projekt wird ein gesondertes und detailliertes Angebot für die verschiedenen Tätigkeiten innerhalb eines Projekts kalkuliert. Mit der Bestellung (mündlich, schriftlich per Brief, Fax oder Email) ist der Auftrag verbindlich. Eine Auftragsbestätigung stellt die Agentur auf Verlangen aus.
Haftung
Die Agentur verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. Sofern die Agentur notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur. Die Agentur haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für anfängliches Unvermögen, Verzug und Unmöglichkeit wird auf vorraussehbare Schäden bis auf Höhe des betreffenden Auftragsvolumens beschränkt. Dies gilt auch für Folgeschäden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist Kardinalspflicht). Bei Verletzung einer Kardinalspflicht ist die Haftungsbeschränkung für anfängliches Unvermögen entsprechend Absatz 1 dieser Haftungsregelung entsprechend heranzuziehen. Für die Folgen jeglicher Marketingund Kommunikationsmaßnahmen übernimmt die Agentur keine Haftung. Für die inhaltliche Richtigkeit aller Angaben ist die Agentur nicht haftbar. Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung bzw. Freigabe der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Konzept, Gestaltung, Text, Bild und Produktion. Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten wird von der Agentur nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei der Agentur geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
Kündigung
Jeder Vertragspartner hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Vor einer solchen Kündigung werden die Vertragspartner einander jedoch, soweit ihnen dies zugemutet werden kann, angemessen Gelegenheit geben, den Kündigungsgrund zu beseitigen. Wird der Vertrag aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund gekündigt oder kündigt der Auftraggeber aus einem von keinem der Vertragspartner zu vertretenden Grund, so erhält die Agentur die vereinbarte Vergütung. Die Agentur muss sich jedoch das anrechnen lassen, was sie infolge der Beendigung des Vertrages an Aufwendungen erspart. Das gleiche gilt, wenn die Leistung infolge eines von der Agentur nicht zu vertretenden Grundes unmöglich geworden ist. Ist die Kündigung von der Agentur zu vertreten, hat diese nur Anspruch auf die Vergütung für die von ihr bis zur Beendigung des Vertrages erbrachten Leistungen. Wird eine Vertragspartei zahlungsunfähig oder wird ein Insolvenzverfahren über ihr Vermögen eröffnet oder die Eröffnung eines solchen mangels Masse abgelehnt, so ist der andere Vertragsteil berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Vertragsteils zurückzutreten.
Stillschweigen
Die der Agentur anvertrauten Firmeninformationen werden lediglich zum Zweck der Projektdurchführung verwendet. Die Agentur garantiert Stillschweigen gegenüber Dritten. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Informationen und Unterlagen werden nur zum Zwecke der Projektplanung, -durchführung und -kontrolle verwendet.
Urheberrecht / Nutzungsrechte
Alle Konzepte, Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitwirkung begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart worden. Die Übertragung von Nutzungsrechten an Konzept, Gestaltung, Text, Foto, Illustration etc. unterliegt jeweils einer gesonderten individuellen und schriftlichen Vereinbarung. Ungeachtet der Art und des Umfangs des übertragenen Nutzungsrechts erhält die Agentur das Recht ihre Arbeitsergebnisse
im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
Gestaltungsfreiheit
Für die Agentur besteht im Rahmen des Auftrags Konzept- und Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der konzeptionellen und künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Agentur behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Die dem Unternehmen überlassenen Vorlagen (z. B. Texte, Fotos,Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist. Wurde der Agentur Material in irgendeiner Form durch den Auftraggeber selbst zur Verfügung gestellt, so versichert der Auftraggeber, dass er Inhaber der Urheberrechte an dem zur Verfügung gestellten Material ist der ihm die Nutzung dieser Urheberrechte vom Berechtigten eingeräumt wurde.
Belegexemplare / Projektkennzeichnung
Die Agentur erhält von allen produzierten Werbemitteln jeweils zehn Belegexemplare. Die Belege dürfen für Unternehmenspräsentationen verwendet werden. Die von der Agentur erstellten Werbemittel werden mit der Internet-Anschrift www.bb-ulm.eu auf der Rückseite der Belege gekennzeichnet.
Fremdleistungen
Der Auftraggeber bevollmächtigt die Agentur als Vermittler die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Zulieferer, Dienstleister oder Erfüllungsgehilfen zu vergeben. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl der Zulieferer unter der Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Ergebnis. Bei Verletzungen der Pflichten,Verzug der Leistungen oder Lieferung mit Mängeln tritt die Agentur als Mittler auf und bemüht sich nach besten Mitteln um Nachbesserung und Klärung. Die Haftung für die Leistung verbleibt dabei bei dem beauftragtenDritten und wird nicht von der Agentur übernommen.
Honorare
Es gelten die jeweils projektbezogenen vereinbarten Vergütungssätze der Agentur.
Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die übliche Vergütung als vereinbart. Bei
Designleistungen wird hierzu der Tarifvertrag für Designleistungen – AGD zugrunde
gelegt.
Zahlungsbedingungen / Eigentumsvorbehalt
Zahlungen (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Die von der Agentur gelieferten Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher sich aus einem Auftrag ergebenden Forderungen im Eigentum der Agentur. Auch die Einräumung von Nutzungsund Verwertungsrechten ist von der vollständigen Bezahlung der Forderungen abhängig. Der Agentur steht an allen vom Auftraggeber gelieferten Arbeitsmaterialien, Manuskripten und sonstigen Gegenständen und Gewerken ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu. Der Auftraggeber kann der Agentur gegenüber kein Zurückbehaltungsrecht aus anderen Aufträgen geltend machen. Eine Aufrechnung ist dem Auftraggeber nur mit rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Forderungen erlaubt.
Korrekturen und Produktionsüberwachung
Durch den Kunden veranlasste Korrekturen nach erteiltem »Gut zur Gestaltung« oder »Gut zum Druck« sind Autorenkorrekturen und werden gesondert in Rechnung gestellt. Bei Durchführung der Produktion durch den Kunden erhält die Agentur ein Korrekturmuster zur Freigabe. Die Produktionsüberwachung durch die Agentur erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Durchführung der Produktion durch die Agentur übernimmt die Agentur die Überwachung und Terminkontrolle. Hierüber wird projektweise eine Vereinbarung getroffen. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Agentur berechtigt, nach eigenem Ermessen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung haftet die Agentur nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt grds. dem Auftraggeber. Wird die Agentur mit der Freigabe beauftragt, so stellt der Auftraggeber sie von der Haftung frei. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung der Agentur nicht ausgeschlossen.
Datenschutz
Hinweis nach § 33 BDSG: Die Speicherung und Verarbeitung der Kundendaten erfolgt unter strikter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes durch die Agentur. Die Kundendaten werden in Form von Namen und Adresse des Wohn- bzw. Geschäftssitzes gespeichert und lediglich zur Abwicklung von Geschäft vorfallen und zur Übermittlung von Angeboten und Informationen genutzt.
Allgemeine Vertragsbedingungen & Gerichtsstand
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen bzw. der auf ihnen gründenden weiteren Bedingungen und Vereinbarungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich in ihnen eine Lücke herausstellen, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden und anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene, zulässige Regelung treten, die die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach Sinn und Zweck der
Bedingungen gewollt haben würden, hätten sie die Unwirksamkeit oder Lücke bedacht. Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen und Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur. Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.
Stand 2022
Buck et Baumgärtel UG
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